(1) Geltungsbereich

Das Endle-Freunde-Programm wird von der Confiserie Endle GmbH, Kaiserstraße 241a, 76133 Karlsruhe (der „Programmbetreiber“) betrieben. Für die Teilnahme der Kunden an dem Endle-Freunde-Programm (die „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen in ihrer jeweiligen Fassung.

(2) Kontakte und Informationen zum Endle-Freunde-Programm

Der Teilnehmer kann Kontakte und Informationen zum Endle-Freunde-Programm im Internet unter www.endle.de/endle-freunde.html sowie schriftlich und telefonisch (z. B. unter der auf der Endle Freunde-Karte angegebenen Telefonnummer) unter den bekannt gegebenen Kontaktdaten erhalten.

(3) Anmeldung und Teilnahme

3.1 Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Einsatz der Endle Freunde-Karte darf ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen; ein Einsatz zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos. Voraussetzung für die Teilnahme sind die Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, Ihrer Email-Adresse und Ihres Geburtsdatums zur Feststellung der Volljährigkeit (die „Basisdaten“) und die Unterzeichnung des Antragsformulars. Der Programmbetreiber behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von Personen abzulehnen. Ebenso behält sich der Programmbetreiber vor, bei Missbrauch (z. B. gewerblichem Einsatz) den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Endle-Freunde-Programm auszuschließen.

3.2 Pro Teilnehmer darf nur eine Endle Freunde-Karte beantragt und eingesetzt werden.

3.3 Der Teilnehmer versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben (z. B. Geburtsdatum) richtig sind und dass er dem Programmbetreiber Änderungen seiner Basisdaten unverzüglich mitteilen wird.

3.4 Bei Verlust oder Beschädigung ist eine kostenlose Ersatzkarte in der Endle-Filiale erhältlich.

(4) Programmbeschreibung

Die Endle Freunde-Karte berechtigt den Teilnehmer, am Endle-Freunde-Programm teilzunehmen und die Endle Freunde-Karte in der Endle-Filiale einzusetzen. Mit der Karte werden die getätigten Umsätze des Kunden im Ladengeschäft auf dem individuellen Konto des Kunden erfasst und diesen eine Anzahl von Bonuspunkten zugeordnet (ein Euro Umsatz = ein Bonuspunkt). Bonuspunkte werden ab einem Mindestbonwert von ein Euro gutgeschrieben. Sobald der Kunde 100 Bonuspunkte gesammelt hat, kann er diese ab einem Einkaufswert von fünf Euro einlösen. Ein Punkt ist bei der Einlösung fünf Eurocent wert. Bei 100 Bonuspunkten ergibt sich daher ein Rabatt von fünf Euro. Der Kunde kann seine Bonuspunkte an einem beliebigen Zeitpunkt oder ab einem beliebigen Bonuspunktestand einlösen, sofern dieser min. 100 Bonuspunkten beträgt.
Eine Verwendung der Endle Freunde-Karte in unserem Caféhaus ist nicht möglich. Die Karte kann nur bei den Einkäufen im Ladengeschäft zum Mitnehmen verwendet werden.

(5) Erfassung und berücksichtigter Umsatz zur Ermittlung der Rabatthöhe

5.1 Damit der Kontostand ermittelt werden kann, müssen der Umsatz und die Anzahl der diesem zuzuordnenden Bonuspunkte des Teilnehmers erfasst werden. Dazu muss der Teilnehmer bei jedem Kassiervorgang seine Endle Freunde-Karte vorlegen. Eine Nacherfassung der Umsätze für Einkäufe, bei denen die Endle Freunde-Karte nicht vorgelegt wurde, ist nicht möglich.

5.2 Die Berücksichtigung von Bonuspunkten kann ausgeschlossen werden, wenn dem Kunden andere Rabatte oder Vergünstigungen gewährt werden oder es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.

5.3 Berücksichtigte Bonuspunkte können storniert werden, wenn die allgemeinen Teilnahmebedingungen verletzt werden, die Voraussetzungen für die Berücksichtigung entfallen (z. B. bei Rückgabe oder Nichtbezahlung gekaufter Waren) oder ein Missbrauch seitens des Teilnehmers vorliegt.

5.4 Die Teilnehmer können – nach entsprechender Legitimation durch die Angabe ihrer persönlichen Daten – den Punktestand ihres Endle Freunde-Karten-Kontos jederzeit abfragen.

5.5 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Punktestandes („Reklamation“) des Endle Freunde-Karten-Kontos müssen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem jeweilig erfolgten Einkauf schriftlich bei den bekannt gegebenen Stellen (siehe Ziffer 2) geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Einwände gegen die Berechnung des gewährten Rabattes, deren Wert auf Basis der berücksichtigten Bonuspunkte ermittelt wird. Hierzu müssen die entsprechenden mit der Endle Freunde-Karten-Nummer versehenen Kassenbons vollständig beigefügt werden. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt der ausgewiesene Punktestand bzw. der Wert des gewährten Rabattes als genehmigt. Ansprüche auf die Bonuspunkte und die damit verbundenen Rabatte verjähren 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Bonuspunktestand zuletzt geändert wurde.

(6) Rabattberechnung und -einlösung

Teilnehmer des Endle Freunde-Karten-Programms erhalten für die über die Endle Freunde-Karte erfassten und berücksichtigten Bonuspunkte (ein Euro Umsatz = ein Bonuspunkt), einen Rabatt von 5 % der Bonuspunktezahl. Bonuspunkte werden ab einem Mindestbonwert von ein Euro gutgeschrieben. Sobald der Kunde 100 Bonuspunkte gesammelt hat, kann er diese ab einem Einkaufswert von fünf Euro einlösen. Ein Punkt ist bei der Einlösung fünf Eurocent wert. Bei 100 Bonuspunkten ergibt sich daher ein Rabatt von fünf Euro. Der Kunde kann seine Bonuspunkte an einem beliebigen Zeitpunkt oder ab einem beliebigen Bonuspunktestand einlösen, sofern dieser min. 100 Bonuspunkte beträgt. Eine getrennte Einlösung von Bonuspunkten ist nicht möglich. Alle Bonuspunkte werden bei demselben Kassiervorgang abgerechnet.
Grundlage für den Rabatt stellen die vom Teilnehmer beim Programmbetreiber durch Umsatz erzielten Bonuspunkte dar, die der Teilnehmer durch den Einsatz seiner Endle Freunde-Karte gesammelt hat. Eine Barauszahlung des Rabattes kann nicht erfolgen. Eine Verwendung der Endle Freunde-Karte in unserem Caféhaus ist nicht möglich. Die Karte kann nur bei den Einkäufen im Ladengeschäft zum Mitnehmen verwendet werden.

(7) Kündigung, Beendigung, Änderung der Teilnahmebedingungen

7.1 Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Endle-Freunde-Programm kündigen. Die Kündigung ist an den Programmbetreiber (Confiserie Endle GmbH, Kaiserstraße 241a, 76133 Karlsruhe) zu richten und bedarf der Textform.

7.2 Der Programmbetreiber darf unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen die Teilnahme am Endle-Freunde-Programm kündigen. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Transaktionen wurden nur zum Schein vorgenommen, Leistungen werden storniert, um zu berücksichtigende Umsätze zu erschleichen), kann das Teilnahmeverhältnis ohne Einhaltung einer Frist vom Programmbetreiber schriftlich gekündigt werden.

7.3 Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Rabattanspruch bestehen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Programmbetreiber verfällt hingegen der Anspruch des Kunden auf die Rabatte. Nach Beendigung der Teilnahme am Endle-Freunde-Programm ist die Endle Freunde-Karte unverzüglich an den Programmbetreiber zurückzugeben oder zu vernichten.

7.4 Der Programmbetreiber behält sich das Recht vor, das Endle-Freunde-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Des Weiteren behält sich der Programmbetreiber das Recht vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Einstellung des Endle-Freunde-Programms oder der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

7.5 Die Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern eine Kündigung seitens des Teilnehmers nicht binnen 2 Monaten nach Mitteilung der Änderung erfolgt oder wenn der Teilnehmer nach Ablauf der Frist weiter die Endle Freunde-Karte in ihrer Eigenschaft als Endle Freunde-Karte einsetzt.

(8) Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Confiserie Endle GmbH für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Confiserie Endle GmbH bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Gerät die Confiserie Endle GmbH durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug, ist ihre Leistung unmöglich geworden oder hat sie eine wesentliche Pflicht verletzt, haftet sie für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(9) Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Kunden einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

(10) Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.